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Übersetzungsbüro Deutsch-Polnisch, Polnisch-Deutsch Freiburg_Baden-Wuerttemberg
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POLNISCH-Sprachendienst Magdalena Nucia

Wersja polska
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Ihr Übersetzungsbüro für die polnische Sprache

Wilmersdorfer Str. 5 79110 Freiburg
E-Mail: magdalena@nucia.de
1. Ich benötige eine “beglaubigte Übersetzung” meiner Urkunden. Bieten Sie so etwas auch an?

Ja, selbstverständlich. Als vom Landgericht Freiburg öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der polnischen Sprache verfüge ich über die offizielle Erlaubnis, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzungen mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen. Diese Bestätigung der Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original wird als “Beglaubigung” bezeichnet und soll die Rechtsgültigkeit von wichtigen fremdsprachlichen Dokumenten (wie z.B. standesamtlichen Urkunden, Zeugnissen, Diplomen, Verträgen, gerichtlichen Akten, Beschlüssen und sonstigen Urkunden) gewährleisten. Beglaubigte Übersetzungen werden daher oft von Ämtern, Behörden, Gerichten und Institutionen verlangt und dürfen nur von öffentlich bestellten, beeidigten / vereidigten oder ermächtigten (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) Übersetzern angefertigt werden. Die von mir erstellten Übersetzungen werden in allen deutschen Bundesländern, in Österreich, in der Schweiz und in Polen anerkannt. Alle in Deutschland gerichtlich bestellten Übersetzer und Dolmetscher finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter www.justiz-dolmetscher.de.

2. Ich habe bereits eine Übersetzung vorliegen, die noch beglaubigt werden muss. Beglaubigen Sie auch fremde Übersetzungen?

Grundsätzlich ja. Bitte beachten Sie jedoch Folgendes: Da ich die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Übersetzung mit meiner Unterschrift bestätige, muss die Übersetzung nach meinem Ermessen qualitativ einwandfrei sein, d.h. keine lexikalischen, grammatischen, stilistischen oder sachlichen Fehler enthalten. Ob ich eine fremde Übersetzung ohne Weiteres beglaubigen kann, hängt daher von der Qualität und vom Umfang der jeweiligen Übersetzung ab. Eine fehlerhafte Übersetzung muss - bevor sie beglaubigt werden kann - von mir korrigiert bzw. durch entsprechende Anmerkungen ergänzt werden. Da die Überprüfung und ggf. die Korrektur von umfangreichen Übersetzungen mit einem erheblichen Zeitaufwand einhergehen können, ist es oft ratsamer und günstiger, eine Neuübersetzung anfertigen zu lassen. Kurze Übersetzungen, bzw. Übersetzungen von Standard--Dokumenten (wie z.B. einer Geburtsurkunde), die keine Fehler aufweisen, können dagegen ohne Weiteres beglaubigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

3. Benötigen Sie für eine beglaubigte Übersetzung immer Original-Unterlagen oder reichen auch Kopien aus?

Für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen werden in der Regel Originaldokumente benötigt. Am Ende der Übersetzung bestätige ich dann deren Übereinstimmung mit dem fremdsprachigen Original. Es ist jedoch in manchen Fällen auch möglich, die Übereinstimmung der Übersetzung mit der Kopie zu beglaubigen, was ebenfalls am Ende der Übersetzung zum Ausdruck gebracht wird. Ob in Ihrem Fall eine solche Beglaubigung ausreicht, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde, Institution oder Stelle, die Ihnen die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung auferlegt hat.

4. Ich wohne nicht in Freiburg. Kann ich Ihnen die Unterlagen auch per Post oder per E-Mail zukommen lassen?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, mir den Übersetzungsauftrag zu erteilen und Ihre Unterlagen nicht persönlich vorbeibringen können, ist der Postversand immer eine Alternative. Falls Sie jedoch zuerst ein unverbindliches Angebot wünschen, senden Sie mir bitte Ihre Unterlagen vorab per E-Mail (eingescannte Originale) oder per Fax zur Ansicht. Bestehen die zu übersetzenden Dokumente jeweils nur aus wenigen Seiten und sind sehr gut lesbar, kann ich die Übersetzungen im Falle der Auftragserteilung  auch anhand der Scans anfertigen. Bestehen Ihre Unterlagen jedoch jeweils aus mehreren Seiten oder sind die Textvorlagen nicht ausreichend gut lesbar, müssen sie zwecks einer Übersetzung per Post zugeschickt werden. Wenn Sie Ihre Originaldokumente nicht per Post verschicken möchten, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen örtlichen Verwaltungsstelle (z.B. im Rathaus) gegen eine geringe Gebühr beglaubigte Kopien der zu übersetzenden Originalunterlagen ausstellen zu lassen. Dadurch wird die Rechtsgültigkeit der Dokumente gewährleistet. Nach Abschluss der Übersetzung erhalten Sie die fertigen Übersetzungen samt der mir überlassenen Urkunden zu einem vereinbarten Termin per Post zurück.

5. Ich möchte die Unterlagen persönlich vorbeibringen. Brauche ich dafür einen Termin?

Ja. Vor Ihrem Besuch vereinbaren Sie mit mir bitte telefonisch (unter 0761/89759798) oder per E-Mail einen Termin. So stellen Sie sicher, dass ich da bin und für Ihr Anliegen genug Zeit einplanen kann.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

I. BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN DEUTSCH-POLNISCH, POLNICH-DEUTSCH

II. ÜBERSETZUNGEN ALLGEMEIN:

1. Was kostet mich das, wenn ich meine Dokumente / Texte von Ihnen übersetzen lasse?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Preis einer Übersetzung wird individuell bestimmt und hängt hauptsächlich von dem Schwierigkeitsgrad, der Länge und dem Liefertermin der Übersetzung ab. Der Preis richtet sich somit i.d.R. nach dem Zeitaufwand, der für die Anfertigung der Übersetzung anfällt und kann erst nach der Durchsicht des Textes bestimmt werden. Der Mindestpreis für Kleinaufträge liegt bei 35 EUR. Mehr Informationen zum Thema “Preisgestaltung” finden Sie in der Rubrik "Preise".

2. Wie funktioniert die Auftragsabwicklung?

1. Für ein unverbindliches Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag senden Sie mir bitte die zu übersetzenden Texte oder Unterlagen per E-Mail (in einem editierbaren Dateiformat oder - bei Urkunden - als Scan), per Fax oder per Post zu. Für die Erstellung eines Angebots reichen einfache Kopien aus, die Sie entbehren können, denn - sollte der Auftrag nicht zustande kommen - können die mir per Post zugeschickten Unterlagen nur gegen eine Gebühr zurückgeschickt werden. Sie können mir Ihre Unterlagen gerne auch persönlich vorbeibringen. Vereinbaren Sie bitte hierfür vorher mit mir telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Ihre Unterlagen werden stets vertraulich behandelt.
2. Ich erstelle anhand der mir zur Ansicht geschickten / vorgelegten Unterlagen ein unverbindliches, individuelles Angebot, welches ich Ihnen schriftlich oder telefonisch mitteile. Das Angebot enthält den Preis (den Gesamtpreis, oder - je nach Wunsch - den Zeilen- oder den Wortpreis), den Liefer- / Abholtermin, die Zahlungsart und das Zahlungsziel.
3. Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, erteilen Sie mir schriftlich (per E-Mail oder per Fax) bzw. durch die Überlassung der Originalunterlagen den Übersetzungsauftrag unter Angabe Ihrer Anschrift und der Telefonnummer / E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung benötigt.
4. Nach der Fertigstellung kann die Übersetzung zum vereinbarten Termin abgeholt oder per Post bzw. per E-Mail geliefert werden.

3. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei Ihnen?
•Bar bei Abholung,
•per Banküberweisung.

4. Übersetzen Sie auch Fachtexte, wie z. B. Betriebsanleitungen, Marketing-Unterlagen, Websites u.ä.?

Ja. Ich habe mich im Laufe der Jahre auf bestimme Fachgebiete und Textsorten spezialisiert. Eine Übersicht hierzu finden Sie in der Rubrik Übersetzungen. Auf Nachfrage sende ich Ihnen gerne eine Liste der Referenzprojekte zu.

Haben Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Dann rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gerne weiter!

I. BEGLAUBIGTE UBERSETZUNGEN DEUTSCH-POLNISCH

Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
MAGDALENA NUCIA (M.A.) • Geprüfte Übersetzerin für Polnisch
Magdalena Nucia (M.A.)
Geprüfte Übersetzerin für Polnisch
© Magdalena Nucia
2024