POLNISCH-Übersetzerin Magdalena Nucia-Startseite
Übersetzungsbüro Deutsch-Polnisch, Polnisch-Deutsch Freiburg_Baden-Wuerttemberg
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POLNISCH-Sprachendienst Magdalena Nucia

Wersja polska
Tel.: +49 (0) 761/89759798
Kompetent zuverlässig  vertraulich
Ihr Übersetzungsbüro für die polnische Sprache
Bissierstr. 12 79114 Freiburg
magdalena@nucia.de
1. Ich benötige eine “beglaubigte Übersetzung” meiner Dokumente. Bieten Sie so etwas auch an?

Ja. Als vom Landgericht Freiburg öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der polnischen Sprache verfüge ich über die offizielle Erlaubnis, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Durch die "Beglaubigung" wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzungen mit Unterschrift und Stempel bestätigt. Die Bestätigung der Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original soll die Rechtsgültigkeit von wichtigen fremdsprachlichen Dokumenten (wie z.B. standesamtlichen Urkunden, Zeugnissen, Diplomen, Verträgen, gerichtlichen Akten, Beschlüssen und sonstigen Urkunden) gewährleisten. Beglaubigte Übersetzungen werden daher oft von Ämtern, Behörden, Gerichten und Institutionen verlangt und dürfen nur von öffentlich bestellten, beeidigten / vereidigten oder ermächtigten (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) Übersetzern angefertigt werden. Die von mir erstellten Übersetzungen werden in allen deutschen Bundesländern, in Österreich, in der Schweiz und in Polen anerkannt. Alle in Deutschland gerichtlich bestellten Übersetzer und Dolmetscher finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter www.justiz-dolmetscher.de.

2. Ich habe bereits eine Übersetzung vorliegen, die noch beglaubigt werden muss. Beglaubigen Sie auch fremde Übersetzungen?

Grundsätzlich ja. Bitte beachten Sie jedoch Folgendes: Da ich die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Übersetzung mit meiner Unterschrift bestätige, muss die Übersetzung qualitativ einwandfrei sein, d.h. keine lexikalischen, grammatischen, stilistischen oder sachlichen Fehler enthalten. Ob ich eine fremde Übersetzung ohne Weiteres beglaubigen kann, hängt daher von der Qualität und vom Umfang der jeweiligen Übersetzung ab. Eine fehlerhafte Übersetzung muss - bevor sie beglaubigt werden kann - von mir korrigiert bzw. durch entsprechende Anmerkungen ergänzt werden. Da die Überprüfung und ggf. die Korrektur von umfangreichen Übersetzungen mit einem erheblichen Zeitaufwand einhergehen können, ist es oft ratsamer und günstiger, eine Neuübersetzung anfertigen zu lassen. Kurze Übersetzungen, bzw. Übersetzungen von Standard--Dokumenten (wie z.B. einer Geburtsurkunde), die keine Fehler aufweisen, können dagegen ohne Weiteres beglaubigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

3. Benötigen Sie für eine beglaubigte Übersetzung immer Original-Unterlagen oder reichen auch Kopien aus?

Für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen werden in der Regel Originaldokumente benötigt. Am Ende der Übersetzung bestätige ich dann deren Übereinstimmung mit dem fremdsprachigen Original. Es ist jedoch in manchen Fällen auch möglich, die Übereinstimmung der Übersetzung mit der Kopie zu beglaubigen, was ebenfalls am Ende der Übersetzung zum Ausdruck gebracht wird. Ob in Ihrem Fall eine solche Beglaubigung ausreicht, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde, Institution oder Stelle, die Ihnen die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung auferlegt hat.

4. Ich wohne nicht in Freiburg. Kann ich Ihnen die Unterlagen auch per Post oder per E-Mail zukommen lassen?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, mir den Übersetzungsauftrag zu erteilen und Ihre Unterlagen nicht persönlich vorbeibringen können, ist der Postversand immer eine Alternative. Falls Sie jedoch zuerst ein unverbindliches Angebot wünschen, senden Sie mir bitte Ihre Unterlagen vorab per E-Mail (eingescannte Originale) zur Ansicht. Bestehen die zu übersetzenden Dokumente jeweils nur aus wenigen Seiten und sind sehr gut lesbar, kann ich die Übersetzungen im Falle der Auftragserteilung  auch anhand der Scans anfertigen. Bestehen Ihre Unterlagen jedoch jeweils aus mehreren Seiten oder sind die Textvorlagen nicht ausreichend gut lesbar, müssen sie zwecks einer Übersetzung per Post zugeschickt werden. Wenn Sie Ihre Originaldokumente nicht per Post verschicken möchten, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen örtlichen Verwaltungsstelle (z.B. im Rathaus) gegen eine geringe Gebühr beglaubigte Kopien der zu übersetzenden Originalunterlagen ausstellen zu lassen. Dadurch wird die Rechtsgültigkeit der Dokumente gewährleistet. Nach Abschluss der Übersetzung erhalten Sie die fertigen Übersetzungen samt der mir überlassenen Urkunden zu einem vereinbarten Termin per Post zurück.

5. Werden meine Unterlagen vertraulich behandelt?

Ja, selbstverständllich. Ihre Unterlagen und Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Übersetzung verwendet.

6. Ich möchte die Unterlagen persönlich vorbeibringen. Brauche ich dafür einen Termin?

Ja. Vor Ihrem Besuch vereinbaren Sie mit mir bitte telefonisch (unter 0761/89759798) oder per E-Mail einen Termin. So stellen Sie sicher, dass ich da bin und für Ihr Anliegen genug Zeit einplanen kann.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

I. Beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Polnisch, Polnisch-Deutsch

II. Fachübersetzungen Deutsch-Polnisch, Polnisch-Deutsch

1. Was kostet eine Übersetzung?

 

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Preis einer Übersetzung wird individuell bestimmt und hängt hauptsächlich von

 

 

Der Preis richtet sich somit i.d.R. nach dem Zeitaufwand, der für die Anfertigung der Übersetzung anfällt und kann erst nach der Durchsicht des Textes bestimmt werden. Der Mindestpreis für Kleinaufträge liegt bei 35 EUR. Mehr Informationen zum Thema “Preisgestaltung” finden Sie in der Rubrik "Preise".

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot.

 

2. Wie funktioniert die Auftragsabwicklung?

 

1) Für ein unverbindliches Angebot senden Sie mir bitte die zu übersetzenden Texte oder Unterlagen per E-Mail (in einem editierbaren Dateiformat oder - bei Urkunden - als Scan). Sollte das nicht möglich sein, senden Sie mir bitte die Dokumente per Post. Für die Erstellung eines Angebots reichen einfache Kopien aus, die Sie entbehren können, denn - sollte der Auftrag nicht zustande kommen - können die mir per Post zugeschickten Unterlagen nur gegen eine Gebühr zurückgeschickt werden. Sie können mir Ihre Unterlagen gerne auch persönlich vorbeibringen. Vereinbaren Sie bitte hierfür vorher mit mir telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

 

2) Ich erstelle anhand der mir zur Ansicht geschickten / vorgelegten Unterlagen ein unverbindliches, individuelles Angebot, welches ich Ihnen schriftlich oder telefonisch mitteile. Das Angebot enthält den Preis (den Gesamtpreis, oder - je nach Wunsch - den Zeilen- oder den Wortpreis), den Liefer- / Abholtermin, die Zahlungsart und das Zahlungsziel.

 

3) Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, erteilen Sie mir per E-Mail bzw. durch die Überlassung der Originalunterlagen den Übersetzungsauftrag unter Angabe Ihrer Anschrift und der Telefonnummer / E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung benötigt.

 

4) Nach der Fertigstellung kann die Übersetzung zum vereinbarten Termin abgeholt oder per Post bzw. per E-Mail geliefert werden.

 

3. Wie lange dauert eine Übersetzung? Sind auch kurzfristige Aufträge möglich?

 

Die Lieferfrist hängt i. d. R. vom Umfang und von dem Schwierigkeitsgrad der zu übersetzenden Texte. Bei Fachtexten ist der Zeitaufwand aufgrund der Terminologierecherche erfahrungsgemäß höher. Standarddokumente, wie z. B. Personenstandsurkunden werden i.d.R. innerhalb von 1-2 Tagen übersetzt. Je nach Textumfang und Terminlage können auch dringende Übersetzungen bearbeitet werden. Ich nenne Ihnen den genauen Abhol- oder Liefertermin, sobald ich Ihre Unterlagen erhalten habe.

 

4. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei Ihnen?

 

•Bar bei Abholung,

•per Banküberweisung.

 

 

 

Haben Sie hier keine passende Antwort gefunden? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich helfe Ihnen gerne weiter!

1. Was ist eine Fachübersetzung?

Eine Fachübersetzung ist die professionelle Übersetzung eines Textes mit branchenspezifischer Terminologie und fachlichem Inhalt. Im Unterschied zu allgemeinen Übersetzungen erfordern Fachübersetzungen nicht nur sprachliche Kompetenz
, sondern auch Fachkenntnisse im jeweiligen Fachgebiet.

2. Welche Fachtexte übersetzen Sie?

Ich biete Fachübersetzungen in den Bereichen Technik, Recht, Wirtschaft, Finanzen, Marketing, Medizin und Bildung. Übersetzt werden unter anderem technische Fachtexte, Produktbeschreibungen, Unternehmensunterlagen, Fachartikel, medizinische Dokumente und Marketingtexte
. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf der Seite Fachübersetzungen.

3. Bieten Sie auch juristische Übersetzungen Deutsch-Polnisch an?

Ja. Ich übersetze juristische Texte und Dokumente wie Verträge, Vollmachten, Unternehmensunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie weitere rechtliche Dokumente aus dem Deutschen ins Polnische und aus dem Polnischen ins Deutsche
.

4. Übersetzen Sie technische Dokumentationen ins Polnische?

Ja. Ich übersetze unter anderem Bedienungsanleitungen, technische Dokumentationen, Produktbeschreibungen, Sicherheitsanweisungen und technische Spezifikationen im Bereich Maschinen- Anlagen- und Werkzeugbau, Bautechnik, Elektronik / Elektrotechnik, Klimatechnik, Sicherheitstechnik und KFZ-Technik.

5. Kann man bei Ihnen ärztliche Unterlagen und medizinische oder pharamzeutische Texte übersetzen lassen?

Ja. Ich übersetze medizinische und pharmazeutische Dokumente wie Befunde, Patienteninformationen, medizinische Berichte, Arztbriefe, Fachartikel und pharmazeutische Unterlagen.

6. Verwenden Sie CAT-Tools?

Ja. CAT (Computer-Aided Translation)-Tools sind Softwareprogramme, die den Übersetzungsprozess effizienter und produktiver gestalten. Durch integrierte Funktionen wie Translation Memory (Speicherung von Übersetzungssegmenten), Terminologiemanagement und automatisierte Qualitätsprüfung helfen sie, Arbeitsprozesse zu beschleunigen, terminologische Konsistenz zu wahren und firmeninterne Qualitätsanforderungen sicherzustellen. Ich verwende CAT-Tools wie Trados Studio, Across und Wordfast, mit denen eine Vielzahl von Dateiformaten bearbeitet werden kann.
III. Fragen zur Auftragsabwicklung von deutsch-polnischen Übersetzungen
 
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