Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem beeidigten / vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt, der mit seinem Stempel und Unterschrift die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Dadurch wird die inhaltliche Übereintimmung mit dem Originaldokument bescheinigt. Diese Form der Übersetzung ist erforderlich, wenn ausländische Urkunden, Zegnisse und amtliche Dokumente bei offiziellen Stellen, wie
- Behörden (Standesämtern, Ausländerbehörden, Arbeitsagentur),
- Gerichten,
- Hochschulen und Prüfungsämtern,
- Arbeitgebern und
- sonstigen öffentlichen Einrichtungen
eingereicht werden.
Wann ist eine beglaubigte Ü
bersetzung notwendig?
Eine beglaubigte Übersetzung wird in der Regel dann verlangt, wenn
- ein ausländisches Dokument offiziell anerkannt werden soll,
- Behörden die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Übersetzung prüfen müssen,
- administrative Verfahren dies voraussetzen.
Typische Dokumente, die einer Beglaubigung bedürfen, sind:
- Geburtsurkunden,
- Heiratsurkunden,
- Meldebescheinigungen,
- Scheidungsurteile und andere gerichtliche Schriftstücke,
- notarielle Urkunden,
- Schulzeugnisse, Diplome, Zerifikate,
- Arbeitszeugnisse, Weiterbildungszeugnisse,
- Verträge, offizielle Bescheinigungen,
- Führungszeugnisse,
- Führerscheine,
- Bescheide und sonstige amtliche Dokumente.
Die Liste ist nicht abschließend. Generell kann jede rechtlich relevante Übersetzung beglaubigt werden.
Arbeitsweise:
- Die Übersetzungen werden originalgetreu, unter Beachtung der zielsprachlichen Terminologie und der jeweiligen Anforderungen erstellt.
- Format und Layout des Originaldokuments werden möglichst einbehalten.
- Ihre persönlichen Daten und der Inhalt der Dokumente werden stets vertraulich behandelt.
- Jede Übersetzung wird mit einem Beglaubigungsvermerk versehen.
Anerkennung von Übersetzungen
:
Da ich als Übersetzerin öffentlich bestellt und beeidigt bin, werden meine Übersetzungen von allen Behörden und Institutionen in Deutschland und i. d. R. auch in der Schweiz, in Österreich und in Polen anerkannt. Dazu zählen u.a. alle Ämter, Behörden, Gerichte, Schulen, Hochschulen, Universitäten und sonstige offizielle Stellen.
Kosten und Bearbeitungszeit einer beglaubigten Übersetzung:
Die Kosten und die Bearbeitungszeit einer Übersetzung hängen ab von:
- Umfang des Dokuments,
- Schwierigkeitsgrad,
- Dringlichkeit der Übersetzung.
Kurze Standardurkunden, wie z. B. eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde werden in der Regel kurzfristig zu Pauschalpreisen übersetzt.
Gerne erstelle ich Ihnen ein transparentes und unverbindliches Angebot.
Kontakt und Ablauf einer beglaubigten Übersetzung:
Ich arbeite als Übersetzerin für Polnisch in Freiburg und unterstütze Kunden vor Ort sowie bundesweit. Wenn Sie nicht in Freiburg wohnen, ist das kein Problem.
- Senden Sie mir bitte Ihre Dokumente bequem per E-Mail oder - falls das nicht möglich ist - per Post.
- Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung zum Preis und der Lieferfrist.
- Nach Auftragserteilung fertige ich die Übersetzung an und sende sie Ihnen per Post (auf Wusch auch per E-Mail) zurück. Für Kunden aus Freiburg und Umgebung ist auch eine persönliche Abholung nach Terminabsprache möglich.
Haben Sie noch weitere Fragen zu beglaubigten Übersetzungen oder dem Ablauf? Rufen Sie mich gerne an!. Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch auf der Seite FAQ.